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Raumklima

Schimmel entdeckt: erste Schritte

Kurz beantwortet

Oberflächlichen Schimmel auf weniger als etwa 0,5 m² darfst du laut Umweltbundesamt selbst entfernen – vorausgesetzt, du hast keine Schimmelallergie, keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem; größerer Befall gehört in die Hände einer Fachfirma. Die Verbraucherzentrale nennt dafür Handschuhe, Atemschutz mindestens der Klasse P2, Schutzbrille und 70- bis 80-prozentigen Ethylalkohol zum Abwischen. Als Mieterin oder Mieter meldest du den Befall sofort schriftlich, und die Feuchteursache muss behoben werden, sonst kommt der Schimmel wieder.

Fundraum Redaktion · 3 Minuten Lesezeit

Schritt 1: Festhalten und melden

  1. Eine Übersicht und eine Nahaufnahme fotografieren, ohne an der Stelle zu kratzen – Staub soll nicht aufgewirbelt werden.
  2. Die befallene Fläche grob ausmessen (Länge × Breite). Davon hängt ab, ob du selbst handeln darfst.
  3. Datum, Raum und Lage notieren, etwa „Außenwand hinter dem Kleiderschrank“, dazu bekannte Wasserschäden oder nasse Stellen.
  4. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, Schimmel sofort dem Vermieter zu melden – am besten schriftlich, mit den Fotos.

Schritt 2: Selbst entfernen oder Fachfirma?

KriteriumSelbst möglichFachfirma
GrößeUnter etwa 0,5 m²Ab etwa 0,5 m²
TiefeNur oberflächlichIn Putz oder Material eingedrungen
GesundheitKeine Schimmelallergie, keine chronische Atemwegserkrankung, kein geschwächtes ImmunsystemWenn eine dieser Voraussetzungen fehlt
Silikonfugen–Befallene Fugen erneuern lassen
UrsacheBekannt und behobenUnklar – dann Fachleute zu Rate ziehen

Auch scheinbar oberflächlicher Bewuchs kann laut Schweizer Bundesamt für Gesundheit unsichtbar 0,5 bis 2 mm tief ins Material wachsen und über die sichtbaren Ränder hinausreichen. Bei größeren Schäden achtest du auf eine Firma mit Sachkundenachweis für das Erkennen, Bewerten und Sanieren von Schimmelschäden.

Schritt 3: Kleine Flächen richtig entfernen

  • Schutz: Handschuhe, Atemschutz mindestens der Schutzklasse P2, Schutzbrille, eventuell ein Einweg-Overall.
  • Glatte Flächen wie Glas, Metall, Lack, Keramik oder Kunststoff: mit Haushaltsreiniger abwischen.
  • Befallene Tapete: mit einem Tuch in Spülwasser oder einem Kleisterpinsel anfeuchten, damit kein Staub entsteht, dann ablösen; das Tuch anschließend entsorgen.
  • Wand nacharbeiten: mit einem Tuch und 70- bis 80-prozentigem Ethylalkohol (Brennspiritus) abwischen und gut trocknen lassen. Hochprozentiger Alkohol kann explodieren: gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer.
  • Nur als Notlösung, wenn eine Sanierung nicht sofort möglich ist: 3-prozentige Wasserstoffperoxidlösung mit Schutzhandschuhen, nicht auf Holz oder Möbeln.

Schritt 4: Die Ursache abstellen

Ohne behobene Feuchteursache kommt der Schimmel laut Umweltbundesamt immer wieder. Prüfe deshalb Raumklima und Möblierung:

  • Relative Luftfeuchte bei 40–60 % halten; ab etwa 70–80 % direkt vor einer Wand kann Schimmel wachsen – auch wenn das Hygrometer in der Raummitte unauffällig ist.
  • Im Winter 3–5 Minuten stoßlüften, mindestens drei- bis viermal täglich.
  • Kompakte Möbel an schlecht gedämmten Außenwänden mit 5–10 cm Abstand aufstellen – siehe auch Schrank riecht muffig.
  • Bekannte Wassereintritte, undichte Leitungen oder Schäden an der Fassade lässt du reparieren; Lüften ersetzt keine Reparatur.

Mehr zum Zusammenspiel von Heizen und Lüften steht in Raumklima im Alltag.

Quellen

  • Schimmel: Was kann ich tun? — Kleiner Befall, z. B. < 0,5 m² und nur oberflächlich, kann selbst beseitigt werden, wenn keine Schimmelallergie, keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem vorliegen.; Größerer Befall immer durch fachkundige Firma; bei Unklarheiten Fachleute.; Feuchteursache erkennen und beseitigen, sonst kehrt Schimmel zurück.
  • Schimmel — Sanierung bis 0,5 m² ggf. selbst; bei größerem Ausmaß Fachpersonal erforderlich.; Kompakte Möbel an schlecht gedämmten Außenwänden mit 5–10 cm Abstand.
  • Schimmel an der Wand entfernen: Das können Sie tun — Selbst entfernen nur bei oberflächlichem Befall bis zu einem halben Quadratmeter und bekannter, behobener Ursache; darüber Fachleute.; Handschuhe, Mundschutz mindestens P2, Schutzbrille, ggf. Einweg-Overall; Staub nicht aufwirbeln.; Glatte Flächen mit Haushaltsreiniger; Tapete anfeuchten und ablösen, Tuch entsorgen; Wand mit 70–80 % Ethylalkohol abwischen; Explosionsgefahr: lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer.; 3 % Wasserstoffperoxid nur ausnahmsweise, nicht auf Holz/Möbeln.; Befallene Silikonfugen von Fachfirma erneuern lassen; Mieter müssen Schimmel sofort (schriftlich) melden; Sachkundenachweis bei Fachfirmen.
  • Heizen und Lüften: So geht's richtig — Relative Luftfeuchte 40–60 %; ab etwa 70–80 % direkt vor einer Wand kann Schimmel wachsen.; Winter 3–5 Minuten Stoßlüften, mindestens drei- bis viermal täglich.
  • Vorsicht Schimmel – Eine Wegleitung zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel in Wohnräumen (BAG) — Auch oberflächlicher Schimmelbewuchs kann unsichtbar 0,5–2 mm in die Tiefe und über die Bewuchsränder hinaus wachsen.

Quellenstand: 25. Oktober 2026.

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