Schritt 1: Festhalten und melden
- Eine Übersicht und eine Nahaufnahme fotografieren, ohne an der Stelle zu kratzen – Staub soll nicht aufgewirbelt werden.
- Die befallene Fläche grob ausmessen (Länge × Breite). Davon hängt ab, ob du selbst handeln darfst.
- Datum, Raum und Lage notieren, etwa „Außenwand hinter dem Kleiderschrank“, dazu bekannte Wasserschäden oder nasse Stellen.
- Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, Schimmel sofort dem Vermieter zu melden – am besten schriftlich, mit den Fotos.
Schritt 2: Selbst entfernen oder Fachfirma?
| Kriterium | Selbst möglich | Fachfirma |
|---|---|---|
| Größe | Unter etwa 0,5 m² | Ab etwa 0,5 m² |
| Tiefe | Nur oberflächlich | In Putz oder Material eingedrungen |
| Gesundheit | Keine Schimmelallergie, keine chronische Atemwegserkrankung, kein geschwächtes Immunsystem | Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt |
| Silikonfugen | – | Befallene Fugen erneuern lassen |
| Ursache | Bekannt und behoben | Unklar – dann Fachleute zu Rate ziehen |
Auch scheinbar oberflächlicher Bewuchs kann laut Schweizer Bundesamt für Gesundheit unsichtbar 0,5 bis 2 mm tief ins Material wachsen und über die sichtbaren Ränder hinausreichen. Bei größeren Schäden achtest du auf eine Firma mit Sachkundenachweis für das Erkennen, Bewerten und Sanieren von Schimmelschäden.
Schritt 3: Kleine Flächen richtig entfernen
- Schutz: Handschuhe, Atemschutz mindestens der Schutzklasse P2, Schutzbrille, eventuell ein Einweg-Overall.
- Glatte Flächen wie Glas, Metall, Lack, Keramik oder Kunststoff: mit Haushaltsreiniger abwischen.
- Befallene Tapete: mit einem Tuch in Spülwasser oder einem Kleisterpinsel anfeuchten, damit kein Staub entsteht, dann ablösen; das Tuch anschließend entsorgen.
- Wand nacharbeiten: mit einem Tuch und 70- bis 80-prozentigem Ethylalkohol (Brennspiritus) abwischen und gut trocknen lassen. Hochprozentiger Alkohol kann explodieren: gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer.
- Nur als Notlösung, wenn eine Sanierung nicht sofort möglich ist: 3-prozentige Wasserstoffperoxidlösung mit Schutzhandschuhen, nicht auf Holz oder Möbeln.
Schritt 4: Die Ursache abstellen
Ohne behobene Feuchteursache kommt der Schimmel laut Umweltbundesamt immer wieder. Prüfe deshalb Raumklima und Möblierung:
- Relative Luftfeuchte bei 40–60 % halten; ab etwa 70–80 % direkt vor einer Wand kann Schimmel wachsen – auch wenn das Hygrometer in der Raummitte unauffällig ist.
- Im Winter 3–5 Minuten stoßlüften, mindestens drei- bis viermal täglich.
- Kompakte Möbel an schlecht gedämmten Außenwänden mit 5–10 cm Abstand aufstellen – siehe auch Schrank riecht muffig.
- Bekannte Wassereintritte, undichte Leitungen oder Schäden an der Fassade lässt du reparieren; Lüften ersetzt keine Reparatur.
Mehr zum Zusammenspiel von Heizen und Lüften steht in Raumklima im Alltag.
Quellen
- Schimmel: Was kann ich tun? — Kleiner Befall, z. B. < 0,5 m² und nur oberflächlich, kann selbst beseitigt werden, wenn keine Schimmelallergie, keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem vorliegen.; Größerer Befall immer durch fachkundige Firma; bei Unklarheiten Fachleute.; Feuchteursache erkennen und beseitigen, sonst kehrt Schimmel zurück.
- Schimmel — Sanierung bis 0,5 m² ggf. selbst; bei größerem Ausmaß Fachpersonal erforderlich.; Kompakte Möbel an schlecht gedämmten Außenwänden mit 5–10 cm Abstand.
- Schimmel an der Wand entfernen: Das können Sie tun — Selbst entfernen nur bei oberflächlichem Befall bis zu einem halben Quadratmeter und bekannter, behobener Ursache; darüber Fachleute.; Handschuhe, Mundschutz mindestens P2, Schutzbrille, ggf. Einweg-Overall; Staub nicht aufwirbeln.; Glatte Flächen mit Haushaltsreiniger; Tapete anfeuchten und ablösen, Tuch entsorgen; Wand mit 70–80 % Ethylalkohol abwischen; Explosionsgefahr: lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer.; 3 % Wasserstoffperoxid nur ausnahmsweise, nicht auf Holz/Möbeln.; Befallene Silikonfugen von Fachfirma erneuern lassen; Mieter müssen Schimmel sofort (schriftlich) melden; Sachkundenachweis bei Fachfirmen.
- Heizen und Lüften: So geht's richtig — Relative Luftfeuchte 40–60 %; ab etwa 70–80 % direkt vor einer Wand kann Schimmel wachsen.; Winter 3–5 Minuten Stoßlüften, mindestens drei- bis viermal täglich.
- Vorsicht Schimmel – Eine Wegleitung zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel in Wohnräumen (BAG) — Auch oberflächlicher Schimmelbewuchs kann unsichtbar 0,5–2 mm in die Tiefe und über die Bewuchsränder hinaus wachsen.
Quellenstand: 25. Oktober 2026.